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Leistung · Leipzig-Engelsdorf

Kfz-Unfallgutachten in Leipzig

Schadengutachten nach einem Unfall. Wir ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert als Grundlage für Ihre Ansprüche.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schadengutachten mit Fotodokumentation
  • Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert
  • Angaben zu Reparaturdauer und Nutzungsausfall
  • Nach unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die Gegenseite
  • Reparatur auf Wunsch in unserer Meisterwerkstatt

Nach einem Unfall stehen schnell Fragen im Raum: Wer zahlt? Lohnt sich die Reparatur noch? Was steht mir eigentlich zu? Die Grundlage für die Antworten ist ein Schadengutachten. Es hält fest, was am Auto beschädigt ist, was die Reparatur kostet und wie viel Wert das Fahrzeug durch den Unfall verliert.

In unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Leipzig-Engelsdorf erstellen wir solche Gutachten für Pkw aller Marken.

Warum Sie selbst einen Gutachter beauftragen sollten

Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt Ihren Schaden und prüft deshalb jede Position genau. Schickt sie einen eigenen Gutachter oder schlägt sie Ihnen einen vor, müssen Sie das nicht annehmen. Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen.

Ein eigenes Gutachten erfasst auch die Posten, die bei der Regulierung gern untergehen:

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei einem Totalschaden
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Dauer der Reparatur

Wer bezahlt das Gutachten?

Waren Sie nicht schuld, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch das Gutachten. Für Sie entstehen dann normalerweise keine Kosten. Bei kleinen Bagatellschäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sagen wir Ihnen nach einem Blick auf den Schaden.

Ist die Schuldfrage unklar oder kürzt die Versicherung, empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch dessen Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall normalerweise die Gegenseite.

Gutachten und Reparatur an einem Ort

Sachverständigenbüro und Meisterwerkstatt sitzen bei uns unter einem Dach. Nach dem Gutachten können Sie Ihr Auto deshalb gleich bei uns reparieren lassen, beschädigte Scheiben eingeschlossen (Autoglas-Service). Die Wahl haben Sie: Mit dem Gutachten können Sie auch jede andere Werkstatt beauftragen.

Direkt nach dem Unfall: Unfallstelle absichern, Fotos machen, Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Kontaktdaten von Zeugen notieren. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Dann rufen Sie uns an.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Anrufen

    Melden Sie sich nach dem Unfall telefonisch oder per WhatsApp. Wir vereinbaren einen Termin für die Besichtigung.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns den Schaden genau an, fotografieren ihn und nehmen alle Fahrzeugdaten auf.

  3. Gutachten

    Sie bekommen ein schriftliches Gutachten mit Kalkulation, das Sie bei der Versicherung einreichen.

  4. Reparatur

    Wenn Sie möchten, reparieren wir Ihr Auto danach in unserer Werkstatt. Sie können aber auch jede andere Werkstatt wählen.

FAQ

Fragen zum Thema Kfz-Unfallgutachten

Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Waren Sie nicht schuld, muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten bezahlen. Bei kleinen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob das bei Ihnen so ist, sagen wir Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt oder empfiehlt, müssen Sie nicht akzeptieren.
Was steht in einem Unfallgutachten?
Unter anderem die Beschreibung des Schadens mit Fotos, die kalkulierten Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer, aus der sich der Nutzungsausfall ergibt.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Vorgeschrieben ist das nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aber oft sinnvoll, vor allem wenn die Versicherung kürzt oder die Schuldfrage unklar ist. Seine Kosten trägt dann normalerweise ebenfalls die Gegenseite.

Termin vereinbaren

Am schnellsten geht es per Telefon oder WhatsApp. Sie können uns auch das Anfrageformular schicken, dann rufen wir zurück.

Montag – Freitag: 09:00–18:00 Uhr, Samstag: nach Vereinbarung